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Die JUKS sucht Dozent/-innen für Streetdance/Hip-Hop.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Jugendkunstschule Karlsruhe (JUKS) ist eine öffentliche Einrichtung der außerschulischen Jugendbildung. Sie wird im Auftrag der Stadt Karlsruhe in der Trägerschaft der Volkshochschule Karlsruhe e.V. betrieben.

Sie hat die Aufgabe, die kreativen Kräfte von Kindern und Jugendlichen nachhaltig entwickeln zu helfen, künstlerisch-handwerkliche Kenntnisse zu vermitteln, Begabungen zu finden und zu fördern und auf ein künstlerisches Studium vorzubereiten.

Sofern diese Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, gelten die Regelungen der Volkshochschule Karlsruhe e.V.

1. Teilnahmeberechtigung

Die Veranstaltungen der Jugendkunstschule stehen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen bis zum 24. Lebensjahr offen.

2. Anmeldung

Mit der Annahme der Anmeldung durch die JUKS kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmenden und JUKS zustande. Die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die Anmeldung ist schriftlich durch die Teilnehmenden bzw. den gesetzlichen Vertreter mit der im Programm eingedruckten Anmeldekarte vorzunehmen. Die Anmeldung verpflichtet gleichzeitig zur sofortigen Zahlung der Kursgebühr. Bei fortlaufenden Kursen mit mehr als 14 Terminen, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Eine Benachrichtigung durch die JUKS erfolgt nur, wenn ein Kurs bereits belegt ist oder nicht zustande kommt.

3. Gebühren

Die Gebühren für Kurse und Veranstaltungen sind im Programm vermerkt. Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt durch Einzugsermächtigung oder Barzahlung. In der Regel sind die Materialkosten bei allen Kursen im bildnerischen Bereich in der Kursgebühr enthalten. Abweichungen sind in besonderen Fällen möglich.

4. Gebührenermäßigung

Eine Gebührenermäßigung von 25 % erhalten Inhaber / Inhaberinnen des Karlsruher Passes bzw. Kinder und Jugendliche, deren Eltern im Besitz des Passes sind. Voraussetzung ist die persönliche Vorlage des Karlsruher Passes bei der Anmeldung.

Von der Ermäßigung ausgenommen sind verbilligte Sonderprogramme.

5. Mindestteilnehmerzahl

Kurse und Veranstaltungen können in der Regel nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die JUKS kann Kurse wegen zu geringer Beteiligung vor Kursbeginn absagen oder bei Kursen, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Kursteilnehmerzahl durchgeführt werden, mit Zustimmung aller Kursteilnehmenden bzw. deren Eltern entweder eine Kürzung der Unterrichtsstunden vornehmen oder einen Gebührenaufschlag festlegen.

Diese Vereinbarung erfolgt spätestens in der zweiten Kurswoche.

6. Rücktritt durch die Jugendkunstschule

Die JUKS kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall eines/r Dozenten/in oder aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche gegen die JUKS sind ausgeschlossen.

7. Rücktritt durch die Teilnehmenden

Die Teilnehmenden können von der Anmeldung zurücktreten, wenn besondere Gründe dafür vorliegen. Bei fortlaufenden Kursen kann der Rücktritt bis zum 2. Veranstaltungstermin erfolgen. Abmeldungen von Kurzkursen sowie Wochenend- und Ferienangeboten müssen spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden. Der Rücktritt muss schriftlich im Büro vorliegen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 6 € berechnet.

Bei einem späteren Rücktritt ist eine Gebührenerstattung nicht möglich. Fernbleiben gilt nicht als Abmeldung. Abmeldungen bei KursleiterInnen sind ungültig.

Abmeldungen von laufenden Jahreskursen sind zum bis 15.01.13 möglich.

8. Organisatorische änderungen / Haftung der JUKS

Die JUKS behält sich aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendige Änderungen der Kurstermine, des Veranstaltungsortes oder bei den KursleiterInnen vor.

Die JUKS haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahl und Kontrolle der KursleiterInnen. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Bei Unfall, Diebstahl, Personen- und Sachschaden während der Teilnahme an Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen übernimmt die JUKS keinerlei Haftung.

11. Unterrichtskleidung

In Mal-, Zeichen- und Bildhauerkursen sollte alte Kleidung getragen werden.

12. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz wird Rechnung getragen.